Rechtsprechung
   FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4705
FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94 (https://dejure.org/1997,4705)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.01.1997 - 4 K 2355/94 (https://dejure.org/1997,4705)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 4 K 2355/94 (https://dejure.org/1997,4705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit von Geschäftsführergehältern; Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung; Veranlassung einer Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis; Erfordernis eines außerbetrieblichen Fremdvergleichs; Heranziehung branchenspezifischer Erfahrungswerte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 593
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigten Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehaltes zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartigen Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren (BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85 BFHE 157, 408 BStBl. II 1989, 854).

    Es liegt demgemäß ein krasses Mißverhältnis der Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers vor (BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 BStBl. II 1989, 854), was eine abweichende Festsetzung gebietet.

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94
    Für die Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75 BFHE 124, 164 BStBl. II 1978, 234).

    Er wird nicht bereit sein, den gesamten über die Kapitalverzinsung hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg als Geschäftführergehalt auszukehren, kann die angemessene Kapitalverzinsung nur eine untere Grenze darstellen (BFH, BStBl. II 1978, 234, 236).

  • FG Niedersachsen, 16.09.1994 - VI 583/92
    Auszug aus FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94
    Abschließend verweist die Klägerin zur Begründung auf einen Aussetzungsbeschluß des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.09.1994 - VI 583/92.

    Ebensowenig steht die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 16. September 1994 VI 583/92 der vorliegenden Beurteilung entgegen.

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) ist nach ständiger Rechtsprechung bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des BFH vom 2. Februar 1994 1 R 78/92 BFHE 173, 412 Bundessteuerblatt - BStBl - 11 1994, 479).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung einer Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nicht-Gesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63 BFHE 89, 208, BStBl. III 1967, 626).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 15/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94
    Insoweit wird auf die Entscheidung des BFH vom 5. Oktober 1994 I R 15/94 BFHE 176, 593, verwiesen.
  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 4573/97

    Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltsstrukturuntersuchung;

    Hierbei können inner- und außerbetriebliche Merkmale einen Anhaltspunkt für die Schätzung bieten, wobei der Senat darüber zu entscheiden hat, welchen Kriterien er zur Beurteilung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung den Vorrang einräumt (Urteil des BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549; s. im übrigen zu den Einzelheiten der von der Rechtsprechung u.U. für bedeutsam angesehenen Kriterien das rechtskräftige Urteil des Einzelrichters des Senats vom 16. Januar 1997 4 K 2355/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG -1998,593 m.w.N.).

    Denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird stets bemüht sein, den Gewinn der Gesellschaft über das Mindestmaß der Kapitalverzinsung hinaus zu steigern (s. Urteil 4 K 2355/94 a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 392/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

    Dabei sei auf die Ergebnisse vorhandener Gehaltsstrukturuntersuchungen abzustellen (Urteil des Hessischen FG vom 16.01.1997 IV K 2355 EFG 1998, 593 ).
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 393/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

    Dabei sei auf die Ergebnisse vorhandener Gehaltsstrukturuntersuchungen abzustellen (Urteil des Hessischen FG vom 16.01.1997 IV K 2355 EFG 1998, 593 ).
  • FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99

    Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; mehrere Geschäftsführer;

    Soweit die Klägerin zur Bemessung der Gehälter auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.03.1998 4 K 3409/96, EFG 1998, S. 593 verweist und ausführt, daß dort ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 330.000,-- DM als angemessen angesehen worden ist, kann dies nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.
  • FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 3409/96

    Angemessenheit einer Tantiemevereinbarung; Qualifizierung des Teils eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00

    Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung -

    Hierbei können inner- und außerbetriebliche Merkmale einen Anhaltspunkt für die Schätzung bieten, wobei der Senat darüber zu entscheiden hat, welche Kriterien er zu Beurteilung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung den Vorrang einräumt (BFH-Urteil vom 05.10.1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549 = BFHE 176, 523 ; vgl. im übrigen zu den Einzelheiten der von der Rechtsprechung unter Umständen für bedeutsam angesehen Kriterien das Urteil des Einzelrichters des Senats vom 16.01.1997 4 K 2355/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 593 ).
  • FG Nürnberg, 20.07.1999 - I 202/97

    VGA bei Mehrfachgeschäftsführung

    Zur Beurteilung der Angemessenheit einer Geschäftsführervergütung kann aber anerkanntermaßen auf Ergebnisse allgemein zugänglicher statistischer Erhebungen zurückgegriffen werden (vgl. Urteile des Hessischen Finanzgerichts vom 16.01.1997, 4 K 2355/94 , EFG 1998, 593 und vom 27.03.1998 4 K 3409/96 , EFG 1998, 1538).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht